Abstract No.:
7224

 Scheduled at:
Tuesday, September 06, 2022, Raum Hesse 11:30 AM
Sicherheit ist das oberste Gebot


 Title:
Sicherheitsanforderungen für kollaborierende Roboter in der Schweißtechnik

 Authors:
T. Suchanek* / YASKAWA EUROPE GMBH, Deutschland

 Abstract:
Kollaborierende Robotersysteme stellen ein Bindeglied zwischen rein manuellen Arbeitsplätzen und Vollautomation dar. Dabei können die Beschäftigten bei manuellen Tätigkeiten von Robotern unterstützt werden. Beispiele sind das Anreichen von Bauteilen in Montageaufgaben oder das Ablegen von Bauteilen in Vorrichtungen. So können auch besonders unergonomische Tätigkeiten von Robotern übernommen werden.
Unter Einhaltung von biomechanischen Grenzwerten erlauben kollaborierende Robotersysteme in der Funktion Leistungs- und Kraftbegrenzung auch einen sogenannten schutzzaunlosen Betrieb. Hierbei werden Kräfte und Drücke des Roboters einschließlich Werkzeug bei Kontakt mit Personen so begrenzt, dass es nicht zu Verletzungen kommt. In der Schweißtechnik sind dem jedoch durch prozessbedingte Gefahren wie z.B. Strahlung und Schweißrauche Grenzen gesetzt. Die Europäische Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), in Deutschland umgesetzt durch das Produktsicherheitsgesetz, legt dazu klare Anforderungen fest.
Eine weitere Besonderheit kollaborierender Robotersysteme, das Programmieren durch manuelles Führen, bietet auch für Anwendungen in der Schweißtechnik große Vorteile. Auf diese Weise wird es ermöglicht gerade bei geringen Losgrößen einfach Schweißbahnen in kürzester Zeit zu programmieren.
Die Integratoren haben die Aufgabe, die Roboter, Vorrichtungen usw. zu integrieren und die Systeme mit einer EG-Konformitätserklärung und CE-Zeichen zu versehen. Das beinhaltet die Beachtung der Normen und Vorschriften. Unter anderem sind an der Anlage die möglichen Kontaktkräfte und Drücke zu messen. Als Unterstützung halten die Internetseiten des Fachbereichs Holz und Metall der DGUV praxisgerechtes Informationsmaterial bereit.


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